Hier finden Sie Links, um den Lohn online und kostenlos für 2024 oder 2023 zu berechnen mit weiteren Infos zum Thema Lohn.
Welche Lohnänderungen ergeben sich in 2024? Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Lohn und haben über die angegebenen Links die Möglichkeit, mit einem Netto-Lohnrechner den Nettolohn aus dem Bruttolohn oder den Bruttolohn aus dem Nettolohn zu berechnen.
Um die Nettolöhne für 2024 oder 2023 zu ermittlen, können Sie den Rechner auf der Startseite Gehaltsrechner.com.de verwenden. Die verwendeten internen Berechnungsparameter finden Sie in den entsprechendenTabellen. Arbeitgeber können den Link zu den Gehaltsberechnungen für Arbeitgeber verwenden. Die Lohn- und Gehaltsberechnungen erfolgen ohne Gewähr.
Der Lohn stellt ein Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistungen von Arbeitnehmern dar. Im Gegensatz zum monatlich meist gleichbleibenden Gehalt wird der Lohn oftmals auf Stundenbasis oder anhand von Stückzahlen berechnet und kann daher monatlichen Schwankungen unterliegen. Die Höhe des Lohns wird im Arbeitsvertrag vereinbart und ergibt sich aus der vom Arbeitgeber zu übermittelnden Lohnabrechnung. Mittlerweile gibt es in Deutschland einen Mindestlohn, welcher mit einem Mindeslohnrechner überprüft werden kann.
Ab Datum | Mindestlohn |
---|---|
01.01.2017 | 8,84 € |
01.01.2019 | 9,19 € |
01.01.2020 | 9,35 € |
01.01.2021 | 9,50 € |
01.07.2021 | 9,60 € |
01.01.2022 | 9,82 € |
01.07.2022 | 10,45 € |
01.10.2022 | 12,00 € |
01.01.2024 | 12,41 € |
01.01.2025 | 12,82 € |
Als steuerliche Abzüge sind die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag zu nennen. Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer auf den Lohn. Sie ist vom Arbeitgeber zu berechnen und an die entsprechenden Finanzämter abzuführen. Der zusätzliche Solidaritätszuschlag ergibt sich prozentual zur Lohnsteuer. Bei Kirchensteuerpflicht fallen in Bayern und Baden Württemberg 8% und in allen weiteren Bundesländern 9% der Lohnsteuer an. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird die bereits abgeführte Lohnsteuer mit der festgesetzten Einkommenteuer verrechnet. So kann es zu Lohnsteuererstattungen oder Einkommensteuernachzahlungen kommen.
Arbeitgeberanteil | 2024 | 2023 | 2022 |
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Rentenversicherung | 9,3% | 9,3% | 9,3% |
Arbeitslosenversicherung | 1,3% | 1,3% | 1,2% |
Krankenversicherung | 7,3% | 7,3% | 7,3% |
KV ermäßigt | 7% | 7% | 7% |
Durchschn. Zusatzbeitrag KV | 0,85% | 0,8% | 0,65% |
Pflegeversicherung | 1,7% | 1,525% ab Juli 1,7% | 1,525% |
Pflegeversicherung Sachsen | 1,2% | 1,025% ab Juli 1,2% | 1,025% |
Insolvenzumlage U3 | 0,06% | 0,06% | 0,09% |
Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber neben den Steuern auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer vom Lohn einzubehalten und abzuführen. Die Beitragssätze von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für die Sozialversicherungen sind tabellarisch dargestellt.
Die obere Grenze für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich aus den jährlichen Beitragsbemessungsgrenzen. Oberhalb dieser Bemessungsgrenzen steigen die Beiträge zu den Sozialversicherungen nicht weiter an.
Bemessungsgrenze | KV | RV Ost | RV West | JAEG |
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2022 Jahr | 58.050 Euro | 81.000 Euro | 84.600 Euro | 64.350 Euro |
2022 Monat | 4.837,50 Euro | 6.750 Euro | 7.050 Euro | 5.362,50 Euro |
2023 Jahr | 59.850 Euro | 85.200 Euro | 87.600 Euro | 66.600 Euro |
2023 Monat | 4.987,50 Euro | 7.100 Euro | 7.300 Euro | 5.550,00 Euro |
2024 Jahr | 62.100 Euro | 89.400 Euro | 90.600 Euro | 69.300 Euro |
2024 Monat | 5.175,00 Euro | 7.450 Euro | 7.550 Euro | 5.775,00 Euro |