Lohn in 2024

Hier finden Sie Links, um den Lohn online und kostenlos für 2024 oder 2023 zu berechnen mit weiteren Infos zum Thema Lohn.


Welche Lohnänderungen ergeben sich in 2024? Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Lohn und haben über die angegebenen Links die Möglichkeit, mit einem Netto-Lohnrechner den Nettolohn aus dem Bruttolohn oder den Bruttolohn aus dem Nettolohn zu berechnen.


   

Lohnberechnungshinweise

Um die Nettolöhne für 2024 oder 2023 zu ermittlen, können Sie den Rechner auf der Startseite Gehaltsrechner.com.de verwenden. Die verwendeten internen Berechnungsparameter finden Sie in den entsprechendenTabellen. Arbeitgeber können den Link zu den Gehaltsberechnungen für Arbeitgeber verwenden. Die Lohn- und Gehaltsberechnungen erfolgen ohne Gewähr.



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Lohn im Unterschied zum Gehalt

Der Lohn stellt ein Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistungen von Arbeitnehmern dar. Im Gegensatz zum monatlich meist gleichbleibenden Gehalt wird der Lohn oftmals auf Stundenbasis oder anhand von Stückzahlen berechnet und kann daher monatlichen Schwankungen unterliegen. Die Höhe des Lohns wird im Arbeitsvertrag vereinbart und ergibt sich aus der vom Arbeitgeber zu übermittelnden Lohnabrechnung. Mittlerweile gibt es in Deutschland einen Mindestlohn, welcher mit einem Mindeslohnrechner überprüft werden kann.


Entwicklung des Mindestlohns
Ab Datum Mindestlohn
01.01.2017 8,84 €/h
01.01.2019 9,19 €/h
01.01.2020 9,35 €/h
01.01.2021 9,50 €/h
01.07.2021 9,60 €/h
01.01.2022 9,82 €/h
01.07.2022 10,45 €/h
01.10.2022 12,00 €/h
01.01.2024 12,41 €/h
01.01.2025 12,82 €/h
   

Steuerliche Lohnabzüge

Als steuerliche Abzüge sind die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag zu nennen. Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer auf den Lohn. Sie ist vom Arbeitgeber zu berechnen und an die entsprechenden Finanzämter abzuführen. Der zusätzliche Solidaritätszuschlag ergibt sich prozentual zur Lohnsteuer. Bei Kirchensteuerpflicht fallen in Bayern und Baden Württemberg 8% und in allen weiteren Bundesländern 9% der Lohnsteuer an. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird die bereits abgeführte Lohnsteuer mit der festgesetzten Einkommenteuer verrechnet. So kann es zu Lohnsteuererstattungen oder Einkommensteuernachzahlungen kommen.


   

Lohnabzüge für die Sozialversicherung


Sozialversicherungswerte 2024-2022
Arbeitgeberanteil 2024 2023 2022
Rentenversicherung 9,3% 9,3% 9,3%
Arbeitslosenversicherung 1,3% 1,3% 1,2%
Krankenversicherung 7,3% 7,3% 7,3%
KV ermäßigt 7% 7% 7%
Durchschn. Zusatzbeitrag KV 0,85% 0,8% 0,65%
Pflegeversicherung 1,7% 1,525% ab Juli 1,7% 1,525%
Pflegeversicherung Sachsen 1,2% 1,025% ab Juli 1,2% 1,025%
Insolvenzumlage U3 0,06% 0,06% 0,09%

Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber neben den Steuern auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer vom Lohn einzubehalten und abzuführen. Die Beitragssätze von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für die Sozialversicherungen sind tabellarisch dargestellt.

Die obere Grenze für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich aus den jährlichen Beitragsbemessungsgrenzen. Oberhalb dieser Bemessungsgrenzen steigen die Beiträge zu den Sozialversicherungen nicht weiter an.


Beitragsbemessungsgrenzen 2022 bis 2024
Bemessungsgrenze KV RV Ost RV West JAEG
2022 Jahr 58.050 Euro 81.000 Euro 84.600 Euro 64.350 Euro
2022 Monat 4.837,50 Euro 6.750 Euro 7.050 Euro 5.362,50 Euro
2023 Jahr 59.850 Euro 85.200 Euro 87.600 Euro 66.600 Euro
2023 Monat 4.987,50 Euro 7.100 Euro 7.300 Euro 5.550,00 Euro
2024 Jahr 62.100 Euro 89.400 Euro 90.600 Euro 69.300 Euro
2024 Monat 5.175,00 Euro 7.450 Euro 7.550 Euro 5.775,00 Euro


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